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Pressemitteilung 01/06

Antidiskriminierungsgesetz beseitigt unternehmerische Freiheit

Durch die vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen verliert allein das niedersächsische Handwerk ca. 200 Mio. Euro Liquidität. Ab Januar 2006 müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als 2 Wochen früher als bisher an die Sozialversicherungsträger abführen. Dazu kommt am 15. Januar der Beitrag für Dezember 2005. Insgesamt sind also im Jahr 2006 dreizehn Mal die Beiträge zu den Sozialversicherungen fällig.

Nach Auffassung von NHT-Präsident Kurt Rehkopf bedeutet diese politische Entscheidung, die noch im Jahr 2005 getroffen wurde, dass mit Liquiditätsengpässen gerade bei beschäftigungsintensiven Betrieben gerechnet werden müsse. Bereits jetzt würden viele Betriebe vor dem Hintergrund einer stetig sinkenden Gewinnmarge zunehmend von der Substanz leben. Die Liquiditätslage werde zusätzlich durch das Hinauszögern der Bezahlung von Rechungen durch öffentliche, gewerbliche und private Kunden geschwächt.

Rehkopf wies zudem darauf hin, dass das Vorziehen der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung den Bürokratieaufwand der Betriebe weiter erhöhe. So müssten alle Betriebe, die die Löhne auf Stundenbasis abrechnen, künftig die Höhe der Löhne und damit der Sozialversicherungsbeiträge erst einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt abrechnen könnten. Dies treibe die Kosten in die Höhe. Rehkopf appellierte deshalb an die Bundesregierung, nach unbürokratischen Regelungen zu suchen. Er bedauerte noch einmal, dass das mittelstandsfeindliche Vorziehen der Sozialversicherungsbeiträge gegen das ausdrückliche Votum des beschäftigungsintensiven Handwerks und aller Mittelstandsorganisationen erfolgt sei.

Hannover, 10.01.2006