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Aktuell |
Durch die vorgezogene Fälligkeit von
Sozialversicherungsbeiträgen verliert allein das niedersächsische
Handwerk ca. 200 Mio. Euro Liquidität. Ab Januar 2006 müssen
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge mehr als 2 Wochen früher
als bisher an die Sozialversicherungsträger abführen. Dazu kommt am
15. Januar der Beitrag für Dezember 2005. Insgesamt sind also im Jahr 2006
dreizehn Mal die Beiträge zu den Sozialversicherungen fällig.
Nach Auffassung von NHT-Präsident Kurt Rehkopf bedeutet diese
politische Entscheidung, die noch im Jahr 2005 getroffen wurde, dass mit
Liquiditätsengpässen gerade bei beschäftigungsintensiven
Betrieben gerechnet werden müsse. Bereits jetzt würden viele Betriebe
vor dem Hintergrund einer stetig sinkenden Gewinnmarge zunehmend von der
Substanz leben. Die Liquiditätslage werde zusätzlich durch das
Hinauszögern der Bezahlung von Rechungen durch öffentliche,
gewerbliche und private Kunden geschwächt.
Rehkopf wies zudem
darauf hin, dass das Vorziehen der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung den
Bürokratieaufwand der Betriebe weiter erhöhe. So müssten alle
Betriebe, die die Löhne auf Stundenbasis abrechnen, künftig die
Höhe der Löhne und damit der Sozialversicherungsbeiträge erst
einmal aufwändig schätzen, bevor sie dann im Folgemonat korrekt
abrechnen könnten. Dies treibe die Kosten in die Höhe. Rehkopf
appellierte deshalb an die Bundesregierung, nach unbürokratischen
Regelungen zu suchen. Er bedauerte noch einmal, dass das mittelstandsfeindliche
Vorziehen der Sozialversicherungsbeiträge gegen das ausdrückliche
Votum des beschäftigungsintensiven Handwerks und aller
Mittelstandsorganisationen erfolgt sei.
Hannover, 10.01.2006