Resolution zur Steuerreform der Bundesregierung
Der NHT beschloss im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am
01.03.2000 folgende
Resolution zur Steuerreform der Bundesregierung
Das sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat nicht die
gewünschte Entlastung des Mittelstandes gebracht. Irritationen entstanden
vor allem durch die Verschärfung der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen bei Betriebsübergaben im letzten Jahr, die
sich kontraproduktiv auf die Anstrengungen im Rahmen des in den nächsten
Jahren anstehenden Generationswechsels im Handwerk auswirken wird. Die jetzt
vorliegenden Pläne zur Unternehmenssteuerreform weisen in die richtige
Richtung, aber sie greifen zu kurz und zu spät. Zudem steht die Höhe
der Nettoentlastung für die Jahre 2003 und 2005 noch nicht fest, da die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen bisher noch nicht bekannt sind. Im Detail zur
Unternehmenssteuerreform:
- Die Entlastung in Höhe von angeblich 6,7 Mrd. DM durch
die Option von Personenunternehmen zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wird
der breiten Masse der Einzelunternehmer nicht zugute kommen. Selbst
Steuerexperten rechnen damit, dass nur ein Bruchteil der infrage kommenden
Personenunternehmen diese Option nutzen werden.
- Die Entlastung von angeblich 8,3 Mrd. DM durch die
Anrechnung der Gewerbesteuer ist vor allem eine Maßnahme für die
ertragsstarken Personengesellschaften. Unternehmen mit einem Gewinn zwischen
50.000 - 100.000,- DM werden über die Gewerbesteueranrechnung nicht
spürbar entlastet.
- Die als flankierende Maßnahme für die kleinen
Unternehmen gedachte Vorziehung der dritten Stufe des Steuerentlastungsgesetzes
ist bereits in den Be- und Entlastungsrechnungen zum Steuerentlastungsgesetz
berücksichtigt. Es kommt hier nur zu einer einmalig zu-sätzlichen
Entlastung im Jahre 2001.
Der NHT fordert daher:
- Stärkere Entlastung der kleinen Unternehmen mit einem
Gewinn von unter 100.000,- DM über eine schnellere und deutlichere
Absenkung des Tarifverlaufs bei der Einkommenssteuer,
- Einführung einer steuerfreien
Eigenkapitalrücklage für Personenunternehmen zur Stärkung der
dünnen Eigenkapitalausstattung im Sinne des Ganzheitlichen
Mittelstandskonzeptes,
- Wiedereinführung des halben durchschnittlichen
Steuersatzes bei Betriebsaufgabe und veräußerung zumindest zur
einmaligen Inanspruchnahme ab dem 55. Lebenjahre, um den anstehenden
Generationswechsel im Mittelstand nicht zu be-, sondern zu entlasten.
Hannover, 01.03.2000