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Pressemitteilung 3/00

Resolution zur Steuerreform der Bundesregierung

Der NHT beschloss im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 01.03.2000 folgende

Resolution zur Steuerreform der Bundesregierung

Das sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat nicht die gewünschte Entlastung des Mittelstandes gebracht. Irritationen entstanden vor allem durch die Verschärfung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Betriebsübergaben im letzten Jahr, die sich kontraproduktiv auf die Anstrengungen im Rahmen des in den nächsten Jahren anstehenden Generationswechsels im Handwerk auswirken wird. Die jetzt vorliegenden Pläne zur Unternehmenssteuerreform weisen in die richtige Richtung, aber sie greifen zu kurz und zu spät. Zudem steht die Höhe der Nettoentlastung für die Jahre 2003 und 2005 noch nicht fest, da die Gegenfinanzierungsmaßnahmen bisher noch nicht bekannt sind. Im Detail zur Unternehmenssteuerreform:

Der NHT fordert daher:

  1. Stärkere Entlastung der kleinen Unternehmen mit einem Gewinn von unter 100.000,- DM über eine schnellere und deutlichere Absenkung des Tarifverlaufs bei der Einkommenssteuer,
  2. Einführung einer steuerfreien Eigenkapitalrücklage für Personenunternehmen zur Stärkung der dünnen Eigenkapitalausstattung im Sinne des Ganzheitlichen Mittelstandskonzeptes,
  3. Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes bei Betriebsaufgabe und veräußerung zumindest zur einmaligen Inanspruchnahme ab dem 55. Lebenjahre, um den anstehenden Generationswechsel im Mittelstand nicht zu be-, sondern zu entlasten.

Hannover, 01.03.2000