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Unter dem Leitmotiv "Gemeinsamkeit verbessert die Rahmenbedingungen der Unternehmen" präsentierten Vertreter der niedersächsischen Landeshandwerksorganisationen bei Fischbrötchen und Berlinern ihre Forderungen zu aktuellen politischen Themen im Rahmen der schon traditionellen Aschermittwochspressekonferenz des niedersächsischen Handwerks am 28. Februar 2001 im niedersächsischen Landtag.
Kurt Rehkopf, Präsident des Niedersächsischen Handwerkstages und der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen, bekräftigte die Ablehnung handwerklicher Arbeitgeberverbände gegen die Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz. Die Novellierung werde sich negativ auf Investitionen und Beschäftigung auswirken. Dies zeige auch eine Umfrage unter mehreren hundert niedersächsischen Handwerksbetrieben. Neben den überproportionalen Belastungen mittelständischer Unternehmen, z. B. die Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung des Betriebsrates oder durch zusätzliche Kosten und Bürokratieaufwand passe, so Rehkopf dieses Gesetzesvorhaben nicht mehr in eine moderne mittelständisch strukturierte Gesellschaft. Es sei ein Relikt des vergangenen Industriezeitalters und als Versuch zu werten, schrumpfende Mitgliederzahlen der Gewerkschaften zu erhöhen. Das Handwerk stelle sich eine zukunftsfähige betriebliche Mitbestimmungskultur durch eine Beschleunigung von Mitbestimmungsverfahren, mehr betrieblicher Flexibilität und die Möglichkeit außertariflicher Vereinbarungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen vor. All dies lasse der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Hause Riester vermissen.
Das gleiche mangelnde Gespür für mittelständische Interessen beweise auch das nun in Kraft getretene Teilzeitarbeitsgesetz. Zum einen ließen sich betriebliche Abläufe gerade im Handwerk oft nicht mit Teilzeitkräften bewerkstelligen, zumal es immer schwieriger werde, qualifizierte Facharbeiter zu finden. Daneben kritisiere er, dass Familienförderung nur auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werde. Wer es ernst meine mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Kindererziehung müsse sich auch fragen, warum der Staat nicht schulische Kinderbetreuungsangebote über das Jahr hinweg anbiete. Gerade mittelständischen Betrieben, in denen sehr oft beide Elternteile mitarbeiteten und der Urlaub nur 2 - 3 Wochen umfasse, würden durch solche Angebote entlastet werden.
Er hoffe, dass die Niedersächsische Landesregierung solchen Vorschlägen offen und positiv gegenüber stehe. Immerhin habe Ministerpräsident Gabriel und zuletzt auch Frau Ministerin Dr. Knorre mittelstandspolitisches Denken bewiesen, als Niedersachsen den Gesetzentwurf des Teilzeitarbeitsgesetzes im Bundesrat ablehnte und eigene Vorstellungen zum Betriebsverfassungsgesetz formulierte.
Diese Mittelstandskompetenz gelte es jedoch noch auszubauen. Daher habe der Niedersächsische Handwerkstag den großen Parteien eine Reihe von Kandidaten vorgeschlagen, die die Präsens selbständiger Handwerker im Landtag ab der nächsten Legislaturperiode deutlich verbessern sollen.
Gernot Schmidt, Präsident der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen, mahnte an, mittelstandsgerechte Lösungen im Rahmen der künftigen Kreditversorgung und Einführung von Rating-Verfahren für Handwerksunternehmen zu gewährleisten. Auch wenn es inzwischen Verbesserungen, z. B. das Zulassen interner Ratingverfahren, gegeben habe, so seien immer noch viele Detailfragen offen. Es dürfe nicht angehen, dass künftig der Mittelstand durch höhere Zinsen verbilligte Kredite für die Großindustrie mitfinanziert.
Die mittelstandsfeindliche Ökosteuer müsse ausgesetzt werden. Weitere Erhöhungen dürfe es nicht mehr geben. Die pauschale Diskriminierung des Handwerks durch die Einführung des Sockelbetrages müsse endlich ein Ende haben. Das Handwerk habe kein Verständnis dafür, dass auf der einen Seite für alle möglichen Gruppen Entlastungen, wie z. B. durch Erhöhung der Fahrtkostenpauschale, umgesetzt würden, der Sockelbetrag aber einen ganzen Wirtschaftszweig pauschal benachteilige.
Abschließend im Rahmen seines Statements wies Schmidt auf die immer stärker werdenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen alten und neuen Bundesländern hin. Insbesondere die öffentliche Fördersituation und das niedrige Lohnniveau in den neuen Bundesländern hätten inzwischen zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen geführt. Im 11. Jahr der Wiedervereinigung sei es an der Zeit, auch in diesem Bereich einheitliche Verhältnisse zu schaffen. Was Aschermittwoch für die Kreishandwerkerschaften bedeutet, verdeutlichte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Kreishandwerkerschaften, Kreishandwerksmeister Geselle.
Besorgniserregend entwickle sich s. E. auch in Niedersachsen die Schwarzarbeit. Was dem Handwerk besonders Sorgen bereite, seien zunehmend mafiose Strukturen mit Hintermännern außerhalb Niedersachsens. Auf neue Methoden müsse man mit neuen Antworten reagieren. Der bundesweite Datenaustausch der zuständigen Stellen, zentrale Schwarzarbeitsregister oder entsprechende Schulungen des zuständigen Personals müssten künftig selbstverständlich sein. Wir haben es hier nicht mehr mit einem Kavaliersdelikt zu tun, so Geselle, sondern mit gewerbsmäßigen, kriminellen Strukturen, allerdings ohne deren strafrechtliche Risiken.
Eine weitere wichtige Forderung betreffe die Verstetigung öffentlicher Auftragsvergaben, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Standortschließungen der Bundeswehr in Niedersachsen. Hilfen des Landes müssten auch direkt und unmittelbar dem örtlichen Handwerk zugute kommen. Öffentliche Auftraggeber sollten daran denken, notwendige Investitionen, z. B. Gebäudesanierungen oder im Straßenbau, vorzuziehen.
Im Bereich der Anwendung von VOB oder VOL beobachte die Handwerksorganisation immer noch viel zu häufig die Einschaltung von Generalunternehmen. Dies sei zwar für die Vergabestellen bequemer, entspreche aber nicht der Gesetzeslage und würde im Ergebnis auch oft teurer werden als eine Aufteilung in Fach- und Teillose.
Für die anstehende Kommunalwahl am 09. September sei der Erwartungshorizont des örtlichen Handwerks an die kommunalen Mandatsträger sehr hoch. Themen wie öffentliche Auftragsvergabe, Stärkung des ländlichen Raumes, Fragen kommunaler Verkehrsplanung, der Sparkassen- und Mittelstandsförderung, aber auch des Umweltschutzes im Hinblick auf die Agenda 21 oder die Vornahme kommunaler Energieeinsparmaßnahmen seien entsprechende Beispiele.
Hannover, 28.02.2001