Resolution
Jobgipfel: Ein positiver Impuls fordert schnelle
Umsetzung
Die Ergebnisse des "Jobgipfels" vom 17. März 2005, insbesondere
- die Erhöhung der Anrechnung der Gewerbesteuer von 1,8
auf 2,0
- die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 19 %
- das degressive Abschmelzen der Erbschaftssteuer über
einen 10jährigen Zeitraum bei Betriebsfortführung
werden als positiver Impuls zur Belebung der Wirtschaft gewertet.
Die Summe der vereinbarten Maßnahmen kann eine spürbare Entlastung
von Handwerksbetrieben erreichen, jedoch bedarf es einer schnellen Umsetzung
und weiterer wachstums- und beschäftigungsorientierter Maßnahmen.
Dies nimmt der Niedersächsische Handwerkstag zum Anlass,
folgende Resolution zu beschließen: Die niedersächsische
Landesregierung wird aufgefordert, ihr politisches Gewicht auf Bundes- und
Landesebene einzusetzen, um eine schnelle Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen des Job-Gipfels zu gewährleisten. Das
niedersächsische Handwerk fordert weiterhin:
- Eine Ausweitung der steuerlich absetzbaren haushaltsnahen
Dienstleistungen gem. § 35 a EStG auf alle Erhaltungs-, Instandsetzungs-
und Modernisierungsaufwendungen.
- Die steuerliche Begünstigung reinvestierter Gewinne,
um Zukunftsinvestitionen und die Bildung von Eigenkapital in den Betrieben zu
erleichtern.
- Die Umstellung der Umsatzsteuer von der Soll- zur
Ist-Versteuerung zur Stärkung der betrieblichen Liquidität und zur
Abfederung der Folgen einer schwachen Zahlungsmoral.
- Mehr verfügbares Einkommen der Bürger durch
Reformen der sozialen Sicherungssysteme und eine drastische Absenkung der
Lohnzusatzkosten.
- Weitere zielgerichtete Maßnahmen, die kurzfristig
Wachstum und Beschäftigung beleben.
Hannover, 02.05.2005