Gemeinsames Positionspapier des Niedersächsischen
Handwerkstages und der Handwerkskammer Hannover für den Erhalt des
Landesvergabegesetzes
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03. April 2008
und die Diskussion in Niedersachsen um die Zukunft des Landesvergabegesetzes
nehmen der Niedersächsische Handwerkstag und die Handwerkskammer Hannover
zum Anlass, mit diesem Positionspapier auf die Notwendigkeit des Erhaltes des
niedersächsischen Vergabegesetzes hinzuweisen. Beide Organisationen
stellen deshalb folgendes fest:
- Das niedersächsische Handwerk, vertreten durch die im
Niedersächsischen Handwerkstag organisierten Handwerkskammern und
Landesinnungsverbände sowie die Handwerkskammer Hannover, stellen fest,
dass sich das Landesvergabegesetz in der Vergangenheit bewährt hat und
deshalb an ihm als eigenständigem Gesetz auch künftig festgehalten
werden soll.
- Es wird des weiteren festgestellt, dass, trotz des
Fortfalls der Verpflichtung zur Abgabe einer Tariftreueerklärung durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes, es sich bei den verbliebenen
Vorschriften keinesfalls um ein bloßes Rumpfgesetz ohne
eigenständigen Regelungsgehalt handelt. Die verbliebenen Regelungen im
Gesetz rechtfertigen den Fortbestand dieses Gesetzeswerkes. Gerade die
verbliebenen Vorschriften signalisieren deutlich die Bereitschaft des Landes
Niedersachsen, für faire Wettbewerbsbedingungen auf niedersächsischen
Baustellen einzutreten. Deshalb sollte die Landesregierung die Chance
ergreifen, mit der Bau- und Ausbauwirtschaft gemeinsam z. B. an einer
Effizienzsteigerung der Regelungen zur Kalkulationskontrolle und
Nachunternehmervergabe zu arbeiten und so dem Gesetz mehr Relevanz im
alltäglichen Angebotsgeschäft unserer mittelständischen Betriebe
zu verschaffen.
- Es wird ferner festgestellt, dass die Tariftreueregelung
im Landesvergabegesetz sich bewährt hat. Gegen das Votum des
Bundesverfassungsgerichtes hatte der Europäische Gerichtshof jedoch der
europäischen Dienstleistungsfreiheit den Vorrang eingeräumt vor den
Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen. Diese
Entscheidung des obersten europäischen Gerichtes wird
selbstverständlich akzeptiert. Gleichwohl muss eine Ersatzregelung
gefunden werden, die den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten
Maßstäben Stand hält und vom Landesgesetzgeber übernommen
wird.
- Eine Evaluation des Landesvergabegesetzes, insbesondere im
Hinblick auf die Tariftreueregelung, wird für entbehrlich gehalten.
- Das Gesetzgebungsverfahren zum Fortbestand des
Landesvergabegesetzes sollte noch vor der Sommerpause begonnen werden, damit
rechtzeitig vor dem 31.12.2008 und damit vor Ablauf der gesetzlichen Befristung
ein erneuter Gesetzgebungsbeschluss getroffen werden kann.
- Der Niedersächsische Handwerkstag und die
Handwerkskammer Hannover begrüßen es außerordentlich, dass die
Landesregierung die Geltung der Vergabegrundsätze VOB und VOL wieder
für alle Kommunen in Niedersachsen in die Niedersächsische
Gemeindeordnung und den entsprechenden Begleitgesetzen integrieren will. Damit
wird von Seiten der Landesregierung ein gerade für das Handwerk wichtiges
Wahlversprechen aufgegriffen und umgesetzt. Sowohl der Niedersächsische
Handwerkstag als auch die Handwerkskammer Hannover hoffen nun auf eine schnelle
Realisierung der entsprechenden Gesetzesbeschlüsse in dieser wichtigen
Angelegenheit. .
Hannover, 29.05.2008