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Pressemitteilung 10/00

Handwerk begrüßt das Nein der Landesregierung zum Teilzeitarbeitsgesetz

Als klares Bekenntnis für die Interessen der kleinen und mittleren Betriebe wertet NHT-Präsident Kurt Rehkopf die Entscheidung des niedersächsischen Ministerpräsidenten, sich in der Bundesratssitzung am 21.12.2000 gegen das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge auszusprechen. Er hoffe, dass mit diesem Votum der Weg zur Anrufung des Vermittlungsausschusses geebnet sei. Dies bedürfe die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat, nämlich 35 von 69 Stimmen.

Gerade das Handwerk, so Rehkopf, habe seine Bedenken auch gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vorgetragen. Nach Auffassung des Niedersächsischen Handwerkstages stelle ein solches Gesetz einen unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit dar. Gerade im Handwerk sei ein Vollzeitarbeitsplatz eines Gesellen oder Meisters nur sehr schwer in einen Teilzeitarbeitsplatz umzuwandeln. In vielen Regionen Niedersachsens ständen zudem geschulte Fachkräfte als Ersatzkräfte auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung, insbesondere dann nicht, wenn diesen Kräften nur Teilzeitstellen angeboten werden könnten. Hinzu komme der zusätzliche bürokratische Aufwand, der auf die Arbeitgeber durch den Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen und durch den Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Neubesetzung von Vollzeitarbeitsplätzen zukomme. Nach Auffassung des NHT stelle der aktuelle Gesetzentwurf gerade vor dem Hintergrund sinkender Arbeitslosenzahlen und einer anziehenden konjunkturellen Entwicklung eine kontraproduktive Entwicklung dar. Zudem habe sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer von 4,7 Mio. im Jahre 1991 auf 6,3 Mio. im Jahre 1999 erhöht. Diese erfreuliche Entwicklung habe sich ausschließlich auf freiwilliger Basis und ohne jeden gesetzlichen Druck im Wesentlichen in den kleineren und mittleren Betrieben vollzogen. Wolle man die Teilzeitarbeit fördern, so solle dies kraft freiwilliger Form und ohne gesetzlichen Druck geschehen.

Er hoffe nun, dass im Vermittlungsausschuss eine Regelung gefunden werde, die ausgewogen die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhalte. Mit einem gesetzgeberischen Schnellschuss sei keinem gedient, zumal die jüngste Vergangenheit ja bewiesen habe, dass solche Schnellschüsse, wie z. B. die Regelung über die Scheinselbständigkeit, dann kurz darauf wieder überarbeitet werden müssen.

Hannover, 20.12.2000