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Pressemitteilung 11/01
Gabriels klare Worte stoßen im Handwerk auf Zustimmung
"Ein Bündel an Maßnahmen ist erforderlich" - mit diesen Worten
begrüßt Präsident Rehkopf vom Niedersächsischen
Handwerkstag (NHT) die Ankündigung von Herrn Ministerpräsident
Gabriel, dem Verdrängungswettbewerb durch Billigstangebote schnell Einhalt
zu gebieten. Es käme vor allem darauf an, die bereits bestehenden
Vorschriften an der Basis auch tatsächlich durchzusetzen. Nur wenn man
dieses Ziel eindeutig verfolge, könne auch ein Vergabegesetz zu einer
nennenswerten Verbesserung der Rahmenbedingungen im Baubereich
führen.
Das Handwerk hält daher ein Vergabegesetz nur dann
für sinnvoll, wenn dieses nicht nur eine Aussage zur Tariftreue beinhalte,
sondern wenn ausdrücklich auch Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung
bereits bestehender Normen, wie z.B. des sog. 10%-Erlasses bzw. der Regelungen
der VOB vorgesehen werden. Zudem seien gleichzeitig auch Regelungen
aufzunehmen, die konkrete Sanktionen für den Fall des Verstoßes
beinhalten. Die Frage der Kontrollierbarkeit sei gerade auch bei der Frage der
Tariftreue ganz entscheidend, um nicht nach außen lediglich ein
zusätzliches Verwaltungsinstrument geschaffen zu haben.
Die
Erfordernis der Kontrolle gelte auch für die -sehr zu lobende-
Ankündigung von Ministerpräsident Gabriel, für kommunale
Tochtergesellschaften und vom Land beauftragte Privatunternehmen die Einhaltung
der VOB-Vorschriften vorzuschreiben. In der Tat könne es nicht angehen,
dass die Kommunen über die Gründung privater Tochtergesellschaften
die Vorgaben der VOB umgingen.
Da Bundeswirtschaftsminister Müller
vor wenigen Tagen ein Bundesvergabegesetz ebenfalls für den Herbst dieses
Jahres angekündigt habe, wäre, so der NHT, die Frage zu
prüfen, ob nicht die guten Ideen der Niedersächsischen
Landesregierung bereits in ein solches einfließen könnten
Hannover, 28.08.2001