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Pressemitteilung 11/01

Gabriels klare Worte stoßen im Handwerk auf Zustimmung

"Ein Bündel an Maßnahmen ist erforderlich" - mit diesen Worten begrüßt Präsident Rehkopf vom Niedersächsischen Handwerkstag (NHT) die Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Gabriel, dem Verdrängungswettbewerb durch Billigstangebote schnell Einhalt zu gebieten. Es käme vor allem darauf an, die bereits bestehenden Vorschriften an der Basis auch tatsächlich durchzusetzen. Nur wenn man dieses Ziel eindeutig verfolge, könne auch ein Vergabegesetz zu einer nennenswerten Verbesserung der Rahmenbedingungen im Baubereich führen.

Das Handwerk hält daher ein Vergabegesetz nur dann für sinnvoll, wenn dieses nicht nur eine Aussage zur Tariftreue beinhalte, sondern wenn ausdrücklich auch Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung bereits bestehender Normen, wie z.B. des sog. 10%-Erlasses bzw. der Regelungen der VOB vorgesehen werden. Zudem seien gleichzeitig auch Regelungen aufzunehmen, die konkrete Sanktionen für den Fall des Verstoßes beinhalten. Die Frage der Kontrollierbarkeit sei gerade auch bei der Frage der Tariftreue ganz entscheidend, um nicht nach außen lediglich ein zusätzliches Verwaltungsinstrument geschaffen zu haben.
Die Erfordernis der Kontrolle gelte auch für die -sehr zu lobende- Ankündigung von Ministerpräsident Gabriel, für kommunale Tochtergesellschaften und vom Land beauftragte Privatunternehmen die Einhaltung der VOB-Vorschriften vorzuschreiben. In der Tat könne es nicht angehen, dass die Kommunen über die Gründung privater Tochtergesellschaften die Vorgaben der VOB umgingen.

Da Bundeswirtschaftsminister Müller vor wenigen Tagen ein Bundesvergabegesetz ebenfalls für den Herbst dieses Jahres angekündigt habe, wäre, so der NHT, die Frage zu prüfen, ob nicht die guten Ideen der Niedersächsischen Landesregierung bereits in ein solches einfließen könnten

Hannover, 28.08.2001